Versorgung durch GfG-Mütterpflegerin®

Das Wochenbett früherer Zeit ist nicht mehr mit dem Wochenbett von heute zu vergleichen. Wo einst eine Frau nach der Geburt noch versorgt und umsorgt wurde wird heutzutage von ihr erwartet, schnell wieder im Alltag zu funktionieren. Die vorgesehenen 40 Tage Wochenbettruhe kann kaum eine Frau einhalten.

Die Veränderungen, die die Geburt eines Kindes mit sich bringen, sind eine Herausforderung. Was, wenn sich Umstände ergeben, die den Start als Familie nicht so leicht machen? In solchen Fällen kann die Unterstützung durch eine GfG-Mütterpflegerin® hilfreich sein.

Ich unterstütze Dich, wenn

  • Du schwangerschaftsbedingte Beschwerden hast, z.B. Hyperemesis gravidarum, vorzeitige Wehen, Blutungen, etc.
  • Dich nach der Geburt niemand versorgen kann bzw. Du Dich nicht selbst versorgen kannst, z.B. nach Kaiserschnitt, schwerer Geburt, – aufgrund von Geburtsverletzungen, nach hohem Blutverlust o.ä. oder Du alleinerziehend bist, Dein Partner beruflich eingespannt ist.
  • Du dir eine harmonisches Wochenbett wünschst und Du Dir eine Mütterpflegerin gönnen möchtest.
  • Du in der Zeit nach der Geburt oder auch später erkrankst, z.B. an einer postpartalen Depression.

Ich kann Dich in allen alltäglichen Situationen begleiten und Dich

  • in Deiner Haushaltsführung
  • bei der Versorgung Deines Babys und Betreuung deiner weiteren Kinder
  • bei Besorgungen und Erledigungen

unterstützen.

Neben praktischer Hilfe bin ich immer mit einem offenen Ohr bei Dir. Ich sorge mit praktischer Hilfe und dem richtigen Handwerkszeug für ein Wochenbett bzw. eine Babyzeit, auf die Du positiv zurückblicken kannst.

Gerne arbeite ich Hand in Hand mit Deiner Hebamme. Denn diese ersetzt eine GfG-Mütterpflegerin® nicht. Idealerweise kommt Deine Hebamme regelmäßig, schaut nach Dir und Deinem Kind und ist ansprechbar bei Fragen. Darüber hinaus versorge und umsorge ich Dich.

Liegt eine Indikation bei Dir vor, ist im Rahmen der Verordnung einer Haushalthilfe eine Abrechnung mit Deiner Krankenkasse möglich. Je nach Verordnung, ist die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe zuzahlungsfrei (§ 24h SGB V) oder die Krankenkasse erhebt eine Zuzahlung (§ 34 SGB V).

Gerne komme ich als GfG-Mütterpflegerin® zu Dir, wenn Du keine Verordnung durch die Krankenkasse benötigst/erhältst. Den Einsatz rechne ich dann mit Dir privat ab.

Bist Du interessiert, dann melde Dich gern rechtzeitig bei dir! Gerne reserviere ich auch Zeiträume für Dich vorab.

Ein Einsatz in den an Essen angrenzenden Städten ist möglich. Bitte melde Dich und wir besprechen die Situation!

Preise:
Unverbindlicher Kennenlerntermin: 38 Euro pauschal und kann ggf. bei einem Einsatz angerechnet werden. Dieser Termin kann auf Deinen Wunsch entfallen, wenn ich ich Dich bereits als Doula zur Geburt begleiten darf.

Mütterpflegeeinsatz: 30 – 45 Euro pro Stunde, zzgl. tägliche Anfahrtspauschale i.H.v. 5 Euro.

Angebot/Kursleitung: Katharina